Täterprofile via semantischem Fingerabdruck

Angeregt durch die Diskussion über die als Bundestrojaner bekannt gewordene Remote Forensic Software des Bundesinnenministeriums, anbei eine hypothetischer Exkurs über die Möglichkeit “Gefährder” via semantischen Fingerabdruck zu identifizieren.

Dies ist lediglich ein zur Diskussion anregender Kommentar und stellt keine politische Meinung dar. Vielmehr geht es um die technische Umsetzbarkeit.

1) Ausgehend von einem Idealbild eines Täters wird ein semantisches Beziehungsgeflecht über diesen erstellt. Diese Beziehungen (in Form eines neuronalen Netzes) repräsentieren Meinungen durch Bezüge von Wörtern untereinander. Sprich, der Idealtäter hat eine Beziehung von z.B. dem Wort “Islam” zu dem Wort “konvertieren” in Überstimmung mit xy Prozent.

2) Das semantische Netz des Idealtäters, oder auch eines potentiellen Gefährders, enthält möglichst viele definierte Beziehungen (mehrere hundert sollten es schon sein). Die Summe aller Beziehungen repräsentiert seine Meinung und Einstellung zu den von Gefährdern typischen Eigenschaften.

3) In gleicher Vorgehensweise zu dem Idealtäter wird ein semantischer Fingerabdruck von einer Person berechnet.

4) Der semantische Fingerabdruck des Idealtäters wird mit dem der berechneten Person verglichen. Bei hoher Übereinstimmung, kann von einem Gefährder gesprochen werden.

Selbstkritik an dem Modell:

1) Ich weiß, dass wir uns hier auf politisch sehr dünnem Eis bewegen, aber darum soll es eben genau nicht gehen.

2) Es wird eine Vielzahl von Texten und Aussagen von und über eine Person benötigt, um ein semantisches Profil über diese zu erzeugen.

3) Was sind die typischen Eigenschaften eines Täters und wer entscheidet darüber?

4) Welcher Grad an Übereinstimmung muss vorliegen, damit eine Person ein möglicher Gefährder ist?

5) Zwar halte ich es für durchaus vorstellbar einen semantischen Fingerabdruck einer Person zu erzeugen, aber mir ist keine Möglichkeit bekannt, neuronale Netze in Summe auf Übereinstimmung zu prüfen.

Mit der Bitte um euren Kommentar…


Homeland Security Act und Google

Zitat innerhalb des Suma e.V. Forums 2007 während der anschließenden Podiumsdiskussion:

Frage eines Besuchers:
“Hat die Heimatschutzbehörde der U.S.A. schon mal nach Daten von Google gefragt?”

Antwort Google:
“Nein!”

Frage 2:
“Im Homeland Security Act steht aber auch, dass man es nicht sagen darf, wenn von der Heimatschutzbehörde Auskunft verlangt wird.”

Antwort Google:
“Das stimmt!”


Neuronales Routing als semantische Grundlage

In unserem Vortrag auf dem Suma-eV Kongress 2007 in Berlin am vergangenen Donnerstag, stellten wir erstmals die Idee des Neuronales Routings und eine genauere Beschreibung unserer dazu entwickelten Algorithmen vor.

Die Powerpoint Folie zu dem Vortrag möchten wir Ihnen nicht natürlich nicht vorenthalten.

PPT: Semager Suma-eV Neuronales Routing


Suma eV Forum 2007

Suchmaschinen – juristisch, technisch, wirtschaftlich, politisch

Der diesjähriger Suchmaschinen-Kongress findet am 20.9.07 wie immer in Berlin statt. Besonders erfreulich ist, dass der eV den niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff für ein Grußwort gewinnen konnten.

Zum 4. SuMa-eV Forum werden Suchmaschinen aus technischer, wirtschaftlicher, politischer, aber auch juristischer Sicht vorgestellt und diskutiert. Das Forum findet am Donnerstag, 20.9.2007, ab 10.00 Uhr in der Vertretung des Landes Niedersachsen Berlin statt.
Genaue Adresse: In den Ministergärten 10, 10117 Berlin.

Und in eigener Sache:
10.30 Matthias Schneider
“Semantische Suche – Möglichkeiten und Lösungsansätze am Beispiel von SemaGer”


Abmahn-Anwalt Gravenreuth ins Gefängnis

Der für seine Abmahnungen bekannte Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde von einem Berliner Gericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Günter Freiherr von Gravenreuth wurde versuchter Betrug vorgeworfen. In ihrer Urteilsbegründung erklärte die zuständige Richterin:
“Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden”.

Links dazu:

  • Spiegel Online
  • Netzwelt


  • Unsere Meinung: Alles was Recht ist!

    Von Gravenreuth stellt für viele seiner Kritiker die Personifikation des geld- und publicitygierigen Abmahnanwaltes dar. Gerade mit dem Streit um verschiedene Marken (z.B. Explorer) machte er sich nicht nur bei großen Firmen, sondern auch bei Privatpersonen und Kleinunternehmen, die sich mangels eigener Rechtsabteilung und Rechtsschutzversicherung kaum eine Rechtsverteidigung leisten konnten, wenig Freunde. Wir hoffen das dieses exemplarische Urteil und die Bemühungen der Bundesregierung sogenannte Abmahnanwälte in ihrem Verdienst einzuschränken, die Zahl der Abmahnungen einschränken wird.

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