Bundestrojaner auch ohne richterliche Genehmigung

Dem Chaos Computer Club wurde vor kurzem der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes anonym zugespielt. Anbei eine kurze Zusammenfassung:

  • Einsatz des Bundestrojaners auch ohne richterliche Genehmigung.
  • Nach dem Ende von Überwachungsmaßnahmen werden betroffenen Bürger nur selten benachrichtigt.
  • Praktisch unregulierter Einsatz von Observationen mit Hilfe technischer Mittel.
  • BKA darf Urkunden (wie z. B. E-Mails) verändern und fälschen.
  • Videos von intimen Details erlaubt.


  • Zitat CCC:
    “Wenn das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird, entsteht de facto eine Geheimpolizei, wie sie in Deutschland zuletzt in der DDR existierte.”

    Link: PDF (6.5MB) des BKA Entwurfes
    Link: Bericht vom CCC über BKA-Gesetz


    Unsere Meinung: Hallo, geht`s noch? Ich empfinde es schon als unverschämt einen solchen Gesetzesentwurf überhaupt vorzulegen.
    “Ja, haben Sie den etwas zu verbergen?” lautet dann oft die Antwort von Politikern oder Polizei bei solchen Äußerungen. “Ja, selbstverständlich habe ich etwas zu verbergen. Es nennt sich Privatleben!”

    Es ist mir einfach unbegreiflich wie in einem Rechtsstaat die Grundgesetze so mit Füßen getreten werden können, wie in diesem Fall. Alle mir bekannten Meinungen zu diesem Thema sind eindeutig. Insofern ist es doch verwunderlich das ein Vertreter des Volkes einen solchen Vorschlag überhaupt macht, zumal es doch so überhaupt nicht der Meinung des Volkes entspricht!

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