Abmahn-Anwalt Gravenreuth ins Gefängnis
Der für seine Abmahnungen bekannte Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth wurde von einem Berliner Gericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Günter Freiherr von Gravenreuth wurde versuchter Betrug vorgeworfen. In ihrer Urteilsbegründung erklärte die zuständige Richterin:
“Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden”.
Links dazu:
Unsere Meinung: Alles was Recht ist!
Von Gravenreuth stellt für viele seiner Kritiker die Personifikation des geld- und publicitygierigen Abmahnanwaltes dar. Gerade mit dem Streit um verschiedene Marken (z.B. Explorer) machte er sich nicht nur bei großen Firmen, sondern auch bei Privatpersonen und Kleinunternehmen, die sich mangels eigener Rechtsabteilung und Rechtsschutzversicherung kaum eine Rechtsverteidigung leisten konnten, wenig Freunde. Wir hoffen das dieses exemplarische Urteil und die Bemühungen der Bundesregierung sogenannte Abmahnanwälte in ihrem Verdienst einzuschränken, die Zahl der Abmahnungen einschränken wird.
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
Kommentare
Und? wie sieht es aus, gibt es jetzt nähere Infos ob er ins Gefängnis muß oder nicht?
Gruß
und er sagte auch das er nicht rechtssicher genug war um bestimmte Dinge zu erkennen und bei ihm im Büro das Chaos herscht.
Gut ist das das Gericht mal Wahre Worte gesprochen hat und das macht das Leben wieder lebenswert.
Ich glaube nicht das er ins Gefängnis muss, denn er ist bestimmt krank oder so etwas, oder er beantragt in einem anderen europäischen Land Asyl und veklagt von dort aus die Bundesreplublik auf Schadenersatz.
Igor





