Markendatenbank im Alpha-Stadium

Als zukünftigen Service bietet Semager allen Kunden an ihre Keyword-Listen mit denen unserer Markendatenbank abzugleichen. Dabei sendet uns der Kunde via Webinterface (natürlich auch als API) alle seine Keywords, die er z.B. zum Einkauf von Suchmaschinenwerbung verwendet. Semager liefert daraufhin eine Liste von kritischen Keywords zurück.

Die Marken-Datenbank beinhaltet notorisch bekannte Markennamen und – sofern verfügbar – Markennamen die zwar keine notorische Bekanntheit aufweisen, aber schon abgemahnt haben. Somit entsteht ein Service, um zukünftigen Abmahnungen – zumindest teilweise – vorzubeugen.

Aufgrund der enormen Anzahl an Marken besteht natürlich keine Garantie auf Vollständigkeit. Es wird jedoch an einer Vergrößerung der bestehenden Datenbank gearbeit. Derzeit besteht diese aus ca. 1.000 notorisch bekannten oder bereits abmahnenden Marken.

Bitte helfen Sie uns bei diesem Vorhaben und schicken uns Ihre eigenen Markennamen oder von solchen von denen Sie unzweifelhaft wissen zu. Danke.


Short-News: Blog-Follow

Um die Kommentarfunktion interessanter zu machen und Diskussionen innerhalb der Kommentare zu beleben, sind alle Links von nun an Follow. Das heißt, Links vererben Linkpopularität auf Webseiten die zu den Kommentaren angegeben sind.

Jeder Kommentar wird jedoch erst nach Prüfung freigeschaltet. Sinnlose Posts oder welche die nur dazu da sind eine URL mit einem bestimmten Keyword zu verlinken werden abgelehnt.


Wordpress Sicherheitslücken (Iframe) schließen

Das Blog System von Wordpress – nicht nur sehr gut geeignet um sich schnell und einfach einen Blog aufzusetzten, sondern derzeit ebenfalls – um über Sicherheitlücken in diesem System Kommentare, Spam und Links zu verteilen.

Der vermeintliche Spammer nutzt dabei eine Sicherheitslücke in der Datei “xmlrpc.php” aus. Diese befindet sich in der Regel im Hauptverzeichnis Ihres Wordpress-Systems. Aufgrund eines Programmierfehlers läßt sich damit dem Wordpress ein sogenanntes “iframe” unterjubeln; ein Fenster innerhalb der Webseite, in dem dann die Spam-Botschaft untergebracht wird.

Wie schließe ich diese Sicherheitslücke?

1) Laden Sie die korrigierte Version von “xmlrpc.php” herunter und überschreiben Sie diese mit der bestehenden Version.

2) Ändern Sie Ihr Admin-Passwort.

3) Loggen Sie sich in Ihrem Wordpress Admin als Administrator ein klicken Sie auf “Manage”. Anschließend suchen Sie im Feld “Search Posts” nach folgenden Suchbegriffen und überprüfen, ob Sie bereits befallen sind. Wenn Sie Treffer zu den Suchbegriffen finden, lesen Sie sich diese bitte sorgfältig durch. Hinweise auf ein befallenes System sind Links und Texte die definitiv nicht von Ihnen stammen. Zumeist geht es dabei um Poker, Kredit und Casino in verschiedenen Sprachen.

    noscript
    iframe
    wp-stats-php

Quellen und weitere Berichte dazu:

  • Heise: Spam-Epidemie bei Wordpress
  • Diskussion “iframe injection” im Wordpress-Support Forum (Englisch)
  • Blog or not to Blog (Englisch)
  • Eine Liste bereits befallener Wordpress-Systeme (Google Serps, Semager unterstützt keine “inurl” Suchfunktion)

  • PS: Ebenfalls zu erwähnen an dieser Stelle: eine Sicherlücke im WP-Forum. In diesem Fall werden via Datenbank-Abfrage Passwörter ausgelesen. Mehr dazu hier und hier.

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    Verlinken Verboten

    Aus aktuellem Anlass möchte ich euch die Frage stellen, ob man das verlinken von Webseiten verbieten kann.

    Lassen wir einmal den Aspekt aus, das ein Webmaster meist mehr Besucher haben möchte und sich somit über einen Link freuen würde. Unter welchen Bedingungen kann einer Webseite verboten werden einen Link auf eine andere Seite zu setzen?

    1) Links zu Glücksspiel-Seiten

    Diese sind in der Tat verboten, wenn “die beworbene Seite keine deutsche Zulassung hat, um ein Glücksspiel in der Bundesrepublik zu betreiben”. Kurz und präzise, das ist klar im StGB umschrieben.

    2) Störer- und Mitstörerhaftung

    Erst einmal zur Definition was ein Störer bzw. Mitstörer eigentlich ist:

    Eine Person, die mit unrechtmässigen Mitteln irgendetwas tut, was den Wettbewerb stört wird “Störer” genannt. Wird diese Person von einer dritten oder auch mehreren Personen bei diesem Tun unterstütz sehen Juristen darin den oder die Mitstörer. Das hat zur Folge, dass diese Mitstörer mit der gleichen Argumentation als wären sie selbst der oder die Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. D.h., sie sollen es unterlassen, den Störer weiterhin in seinem Tun zu unterstützen, sodass dieser sein Handeln nicht fortsetzen kann.

    Quelle: e-juristen.de

    Wichtig dabei: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! wenn Sie ein “Komplize” sind, auch ohne es zu wissen, können Sie dafür Haftbar gemacht werden. Also sollten Sie im zweifelsfrei immer zweimal schauen, ob die Seite die Sie verlinken nicht vielleicht einen Rechtbruch begeht und Sie mit dem Link darauf als Mitstörer haftbar gemacht werden können. So etwa wie im Falle von Heise versus Musikindustrie. Nach einigen Gerichtsterminen ist ein Link verboten worden, welcher auf eine Software zeigt die kopiergeschützte DVDs kopieren kann. Heise hat daraufhin Verfassungsbeschwerde eingelegt da “das Verlinken von Informationsquellen [..] unerlässlicher Bestandteil von Online-Journalismus” ist.

    Zusammengefasst: es gibt es bisher keine herschende Rechtsmeinung zur Haftung für Hyperlinks; “die Positionen reichen von der Abrede jeglicher Verantwortung für die Inhalte verlinkter Dokumente bis hin zu einer vollen Haftung für das externe Dokument und eventueller Veränderungen desselben” (Wikipedia).

    3) Disclaimer / Eigenes Regelwerk

    Einen Haftungsausschluss auf die Webseite zu setzen mit dem sich vor einer Mitstörerhaftung schützen könne, ist mehr als fraglich. Dazu folgender berühmte Satz:

    “”Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – “Haftung für Links” hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten.”

    Dieser Disclaimer ist unsinnig und Sie weisen damit sogar daraufhin, das Sie vermutlich auf rechtlich fragwürdige Inhalte verlinken. Sinnvoller ist da sicherlich schon der Hinweis: “Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar.” Allerdings bin ich kein Anwalt und kann keine Aussage über den wahrheitsgehalt dieser Sache machen. Den vollständigen Text dazu finden hier:

    Richtig Interessant wird es dann bei der

    .
    Oh, jetzt habe ich einen Link darauf gesetzt – ob ich damit gegen ein Gesetz verstoßen habe? Was meinen Sie?

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