Immer noch keine Werbung mit fremden Marken bei Google Adwords

… und jeder der etwas anderes sagt, hat sich einfach nicht richtig informiert.

Wie in der Pressemitteilung des BGH vom 22.1. beschrieben, gilt bei dieser Art der Werbung das “harmonisierte europäisches Recht”:

Da die Bestimmungen des deutschen Rechts auf harmonisiertem europäischen Recht beruhen, hat der Bundesgerichtshof das Verfahren ausgesetzt, um dem Europäischen Gerichtshof diese Frage zur Vorabentscheidung nach Art. 234 EG-Vertrag vorzulegen.

Und nur das ist der wirklich interessante Teil. Die beiden anderen beschriebenen Fällen, hatten entweder nicht genügend Verwechslungsgefahr oder es handelte sich um Wörter/Abkürzungen mit beschreibendem Charakter. Das Hauptproblem aber, nämlich das z.B. die Firma “Adidas” das Wort “Nike” einkauft um damit Werbung zu schalten, bleibt weiterhin im unklaren.

Insofern ist mir also nicht ganz klar geworden, warum so mancher Blog oder Newsportal etwas anderes behauptet. Letztlich müssen wir alle mindestens nochmals ein 3/4 Jahr warten, bis es ein endgültiges Urteil gibt. Und in der Zwischenzeit macht es weiterhin den Unterschied zwischen Gewinnern oder Verlierern aus, in welcher Stadt man angeklagt wird/anklagt.

Also bitte noch ein bißchen Geduld, bevor Ihr jetzt anfangt Markennamen “einzukaufen”.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Name (notwendig)
Email (notwendig, wird aber nicht veröffentlicht)
Website