Kartellamt gegen Google

Die Preisvergleichsseite Ciao.de ist eine Tochter von Microsoft. Ciao hat einen Werbevertrag mit Google, der läuft wohl so langsam aus. Ciao und Google setzen sich an einen Tisch und verhandeln über eine Fortsetzung des Vertrages. Ciao wendet sich an die Kartellbehörde (Grund bisher weitgehend unbekannt, irgendwas mit Adsense…). Google bricht daraufhin die Verhandlungen ab.

FEHLER

§ 21 Abs. 4 GWB: Es ist verboten, einem anderen wirtschaftlichen Nachteil zuzufügen, weil dieser ein Einschreiten der Kartellbehörde beantragt oder angeregt hat.

Quellen:

Mehr, sobald es etwas neues gibt und die vollständige Klageschrift öffentlich wird.

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